Ganz herzlich willkommen heute Abend zu unserer vierten Veranstaltung. Wir freuen uns vom
Organisationsteam sehr über ihr ungebrochenes Interesse. Das ist ganz toll zu sehen. Es ist
mir eine große Freude, Ihnen heute im Geleicht vorstellen zu dürfen vom Lehrstuhl für Menschen
Rechte. Und zwar ist es so, dass Frau Leicht einen ganz maßgeblichen Beitrag zum Zustandekommen
dieser Veranstaltung geleistet hat, wofür wir, und da spreche ich sicherlich im Namen des
ganzen Organisationsteams, ihr sehr herzlich danken. Ganz kurz, Stichpunktartig zu Frau Leicht. Im
Geleicht hat studiert, darunter auch ein Jahr an der York University in Toronto in Kanada. Und
sie hat ihren Magistraabschluss gemacht in den Kulturwissenschaften an der Humboldt-Universität
und in den Politikwissenschaften und der Soziologie an der FU Berlin. Das heißt,
es ist eine schöne Kombination zweier Berliner Universitäten, die hier zu einem Magistraabschluss
geführt haben. Nach ihrem Studium, das vom Studienförderungswerk der Hans-Böckler-Stiftung
gefördert wurde, absolvierte sie ein halbjähriges Praktikum am Deutschen Institut für Menschenrechte
in der Abteilung Menschenrechtsbildung in Berlin. Direkt im Anschluss wurde sie Ende 2009
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik im oder
am Institut für politische Wissenschaften der FAU, wo sie derzeit promoviert zum Thema Wer findet
Gehör zur kritischen Reformulierung des menschenrechtlichen Universalismus. Frau Leicht
zeichnet eine große Aktivität aus, dass sie in vielen Bereichen tätig ist. Sie leitete zum
Beispiel 2010 und 2011 die zweite und dritte internationale Akademie Remembrance and Human
Rights der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft in Berlin. Sie organisiert Fachtage zum
Beispiel 2013 zum Thema Inklusion als Menschenrecht oder jetzt im Februar hier an der FAU für
feministische Kritik und Menschenrechte. Imge Leicht ist Mitglied im Arbeitskreis Politik und
Geschlecht in der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaften, dessen Sprecherin
seit 2012 ist. Sie ist Mitglied im Nürnberger Menschenrechtszentrum, sie ist Mitglied im
Netzwerk Migrationsrecht, in der pädagogischen Werkstatt Menschenrechtsbildung und NS-Geschichte
und im Arbeitskreis Erinnerung und Menschenrechte. Ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte, also
Gender, Diversity, Intersektionalität, Menschenrechte, Antidiskriminierung und
Intersektionalität, sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als Menschenrecht, feministische
und postkoloniale Theorie und die Felder Migration, Integration, Multikulturalismus und Rassismus,
das sind Ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte auch und das ist ganz wichtig hier an der FAU,
vertritt sie diese Schwerpunkte in der Lehre. Zu diesen Feldern hat sie auch eine ganze Reihe
von Veröffentlichungen vorgelegt und ich muss sagen, ich freue mich sehr auf den Vortrag heute
von Imge Leicht und zwar zur historisch-rechtlichen Entwicklung von Homosexualität in Deutschland.
Vielen Dank Anja für die sehr umfassende und herzliche Einführung, Vorstellung. Ich freue mich
sehr auch bei dieser Ringvorlesung, an der ich nun, wie Sie gehört haben, mitwirke,
auch sprechen zu dürfen, also selber auch einen Vortrag halten zu dürfen zu dem Thema oder mit
dem Titel die historisch-rechtliche Entwicklung. Die historisch-rechtliche Entwicklung kann ich
nicht darstellen, das wäre viel zu umfassend. Ich glaube, ich werde eh schon ein bisschen hadern
mit der Zeit, ob ich sie schaffe einzuhalten. Von daher werde ich mich einschränken müssen und
habe mich entschieden, mich auf den Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
fokussieren, sprich der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung von Männern
wegen homosexueller Handlung. Auch aus zeitlichen Gründen werde ich auf die
Entwicklungen oder auf die spezifischen Entwicklungen in der DDR auch leider nicht eingehen können.
Schwule waren in der frühen Bundesrepublik eine der größten, wenn nicht sogar die größte,
verfolgte Gruppe. In den ersten 20 Jahren, also bis die erste Reform des Paragrafen 175
stattfand, wurden circa 100.000 Verfahren eingeleitet und 50.000 Männer wurden verurteilt.
Diese Geschichte der Kriminalisierung und Verfolgung von Homosexuellen ist eine Geschichte,
die immer wieder in Vergessenheit gerät, aber es ist auch eine Geschichte, die noch lange
nicht abgeschlossen ist. Lesben waren von der Strafverfolgung zwar nicht betroffen, das hieß
jedoch nicht, dass sie weniger stigmatisiert und diskriminiert wurden. Die Existenz lesbischer
Begehrens und lesbischer Lebensweisen wurden weitgehend geleugnet und dadurch unsichtbar gemacht.
Presenters
MA Imke Leicht
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:49:41 Min
Aufnahmedatum
2014-05-07
Hochgeladen am
2014-06-13 13:55:19
Sprache
de-DE